Bundesamt für Verfassungsschutz mauert in Bezug auf Klaus Barbie
31.Jan.2012 18:05 Uhr Abgelegt in:Nationalsozialismus | Hammerschmidt

Wir hatten ja schon in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten über die aktuellen Recherchen zum Nazi- Verbrecher Klaus Barbie geschrieben- insbesondere auch über die Arbeit des Historikers Peter Hammerschmidt. Nun ist heute bei der TAZ ein neuer Artikel von Hammerschmidt über den Verlauf seiner Recherchen - insbesondere in Bezug auf das Bundesamt für Verfassungsschutz - erschienen. Kurz gesagt, die meisten Zusagen des Amtes sind nicht eingehalten worden. Entgegen allem Anschein und öffentlichen Ankündigungen durch Nachrichtendienstet wird nun, da die Affäre aus den Schlagzeilen heraus ist, so massiv gemauert wie nur möglich.
Zunächst gibt es Schikanen in Bezug auf die Journalisten und Historiker selbst: „So müssen sich die Bochumer Forscher bei der Aufarbeitung der Geschichte des BfV zunächst einer "erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen" gemäß § 10, 12 Sicherheitsüberwachungsgesetz unterziehen. Dazu gehört die Befragung von Referenzpersonen ("Bürgen") durch den Verfassungsschutz. Dabei interessiert sich der Geheimdienst nicht nur für Familienstand, Geschwister und Freunde, sondern auch für die Finanzsituation naher Angehöriger, für Freizeitgestaltung und Auslandsreisen der Wissenschaftler.“ (Zitate aus dem TAZ- Artikel)
Aber selbst wenn diese Hürden überwunden werden sollten, wird keine generelle Akteneinsicht gewährt, allenfalls in Einzelfällen: „Diese Frage schien auch das Amt beschäftigt zu haben: Auf Basis einer weiteren Intervention ließ sich der Nachrichtendienst Mitte Oktober 2011 dazu bewegen, doch eine entsprechende Einzelprüfung durchzuführen. Das Ergebnis: "Anlässlich Ihrer erneuten Anfrage wurde eine überschlägige Sachverhaltsprüfung zum relevanten Aktenbestand vorgenommen. Im Ergebnis dieser Prüfung ist eine Offenlegung der - tatsächlich im BfV vorhandenen und grundsätzlich für eine Abgabe an das Bundesarchiv vorgesehenen - Gesamtakte zu Barbie in absehbarer Zeit aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich."
Halten wir fest: Der Verfassungsschutz, dem "die transparente Aufarbeitung" der eigenen Geschichte nach eigenen Angaben ein "besonderes Anliegen" ist, verweigert aus nicht näher definierten "Sicherheitsgründen" die Freigabe der im eigenen Archiv definitiv vorhandenen Akte über den "Schlächter von Lyon", Klaus Barbie.“ (dito)
Die konkreten Gründe für die Behinderungen bleiben unklar. Peter Hammerschmidt vermutet, dass es in den Akten weitere Hinweise auf die Zusammenarbeit deutscher Geheimdienste mit Nationalsozialisten gegeben haben könnte: „Bleibt ein möglicher Schaden für das Ansehen der Bundesrepublik durch eine wissenschaftliche Aufarbeitung: Da erhebt sich die Frage, welche "Leichen" im Keller der "Schützer unserer Verfassung" denn noch liegen mögen - Leichen, die nicht wegen der inzwischen wohlfeilen Bekenntnisse zu NS-Kontinuitäten unter Verschluss gehalten werden, sondern wegen der Rolle des BfV in der Adenauer-Republik.“ (dito)
Der frühere Optimismus Hammerschmidts, der sich auch im ersten hier publizierten Interview ausdrückte, ist also deutlich geschwunden. Richtig erstaunt ist man nicht wirklich.
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